Brief aus Berlin - Ausgabe 17
Liebe Leserinnen und Leser,
was die Union bereits seit Wochen und Monaten von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck fordert, hat dieser nun in dieser Woche zumindest zum Teil eingestehen müssen: der Weiterbetrieb der drei verbliebenen Kernkraftwerke ist in der jetzigen Lage alternativlos. Damit wird deutlich, dass alle grünen Einwände aus der Vergangenheit der Realität nicht standhalten können. Ein Abschalten und damit ein Verzicht auf diese Energie wären mit Blick auf die Preise und auf die Energiesicherheit unverantwortlich. Leider ziert sich Robert Habeck aber immer noch diese Realität in Gänze anzuerkennen. In dieser Woche hat er bekannt gegeben, dass lediglich zwei der drei noch produzierenden Kernkraftwerke über den 31. Dezember am Netz bleiben müssen. Das Kernkraftwerk in Lingen soll nach den Plänen der Grünen nach wie vor vom Netz gehen. Geschuldet ist das dem Wahlkampf der niedersächsischen Grünen, die das Aus der Kernkraftwerke breitflächig plakatiert haben. Ein Bundesminister muss in dieser Lage aber nicht den Interessen der Wahlkämpfer der Grünen in Niedersachsen, sondern denen der Bevölkerung in ganz Deutschland dienen. Der Weiterbetrieb des Kernkraftwerkes in Lingen muss daher ebenso erfolgen. Völlig zurecht fordert das auch Bernd Althusmann, unser Spitzenkandidat für Niedersachsen. Auch das TV-Duell in dieser Woche hat gezeigt, dass Bernd Althusmann der richtige Mann ist, als neuer Ministerpräsident unser Bundesland erfolgreich in die Zukunft zu führen.
was die Union bereits seit Wochen und Monaten von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck fordert, hat dieser nun in dieser Woche zumindest zum Teil eingestehen müssen: der Weiterbetrieb der drei verbliebenen Kernkraftwerke ist in der jetzigen Lage alternativlos. Damit wird deutlich, dass alle grünen Einwände aus der Vergangenheit der Realität nicht standhalten können. Ein Abschalten und damit ein Verzicht auf diese Energie wären mit Blick auf die Preise und auf die Energiesicherheit unverantwortlich. Leider ziert sich Robert Habeck aber immer noch diese Realität in Gänze anzuerkennen. In dieser Woche hat er bekannt gegeben, dass lediglich zwei der drei noch produzierenden Kernkraftwerke über den 31. Dezember am Netz bleiben müssen. Das Kernkraftwerk in Lingen soll nach den Plänen der Grünen nach wie vor vom Netz gehen. Geschuldet ist das dem Wahlkampf der niedersächsischen Grünen, die das Aus der Kernkraftwerke breitflächig plakatiert haben. Ein Bundesminister muss in dieser Lage aber nicht den Interessen der Wahlkämpfer der Grünen in Niedersachsen, sondern denen der Bevölkerung in ganz Deutschland dienen. Der Weiterbetrieb des Kernkraftwerkes in Lingen muss daher ebenso erfolgen. Völlig zurecht fordert das auch Bernd Althusmann, unser Spitzenkandidat für Niedersachsen. Auch das TV-Duell in dieser Woche hat gezeigt, dass Bernd Althusmann der richtige Mann ist, als neuer Ministerpräsident unser Bundesland erfolgreich in die Zukunft zu führen.
Ihr
MGB im Austausch mit dem australischen Botschafter
Australien und Deutschland pflegen einen intensiven wirtschaftlichen aber auch gesellschaftlichen Austausch. Die enge Verbindung zeigt sich auch daran, dass schätzungsweise bis zu 1 Million Australier deutsche Wurzeln haben. Die wirtschaftliche Zusammenarbeit wird mitunter durch den Energiebereich geprägt. Über die aktuellen ökonomischen Beziehungen tauschten sich der Vorsitzende des Wirtschaftsausschusses, Michael Grosse-Brömer und der australische Botschafter, S.E. Philip Green in dieser Woche aus. Darüber hinaus diskutierten die beiden aber auch über mögliche zukünftige Partnerschaften.
Zum Umgang mit russischen Mobilisierungsverweigerern
Die Union beteiligt sich nicht am aktuell stattfindenden Überbietungswettbewerb um die Aufnahme russischer Mobilisierungsverweigerer. Nicht jeder Mobilisierungsverweigerer ist auch ein Putin-Gegner. Das Vorpreschen einzelner Minister der Bundesregierung stößt unsere europäischen Partner wieder einmal vor den Kopf. Es braucht in dieser Frage eine abgestimmte europäische Position. Die Bundesregierung muss dabei dafür Sorge tragen, dass nicht hunderttausende russische Mobilisierungsverweigerer über EU-Außengrenzen und Binnengrenzen hinweg unkontrolliert nach Deutschland kommen. Dies würde mit Blick auf russische nachrichtendienstliche Aktivität auch ein Sicherheitsrisiko darstellen.
Wir stehen zu den humanitären Verpflichtungen Deutschlands, wozu nach Einzelfallprüfung auch die Erteilung humanitärer Visa für russische Staatsbürger zählt. Aber eine massenhafte Aufnahme russischer Mobilisierungsverweigerer, etwa durch die reihenweise Erteilung humanitärer Visa im Ausland, kommt für die Union nicht in Betracht.
Wir stehen zu den humanitären Verpflichtungen Deutschlands, wozu nach Einzelfallprüfung auch die Erteilung humanitärer Visa für russische Staatsbürger zählt. Aber eine massenhafte Aufnahme russischer Mobilisierungsverweigerer, etwa durch die reihenweise Erteilung humanitärer Visa im Ausland, kommt für die Union nicht in Betracht.
Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen
Die Wolfspopulation in Deutschland wächst. Die daraus resultierenden zunehmenden Schäden durch Angriffe auf Weide- und Haustiere rücken weiter in den Vordergrund. Mit unserem Antrag "Ausgewogene Balance zwischen dem Schutz von Mensch und Tier sowie dem Artenschutz herstellen – Bejagung des Wolfes im Rahmen eines Bestandsmanagements ermöglichen" greifen wir die berechtigten und zunehmenden Sorgen der Weidetierhalter sowie der Bevölkerung in den ländlichen Regionen auf. Im Jahr 2020 wurden rund 4.000 Weidetiere – überwiegend Schafe, aber auch Rinder und Pferde – von Wölfen getötet. Die bisherigen Präventionsmaßnahmen haben nicht die gewünschten Erfolge gebracht. Deswegen brauchen wir jetzt ein aktives Wolfsbestandsmanagement. Konkret wird die Bundesregierung u.a. dazu aufgefordert, den Erhaltungszustand des Wolfes unverzüglich zu definieren und eine rechtssichere Entnahme zu ermöglichen. Nur durch die längst überfällige Bestätigung eines guten Erhaltungszustands der Wolfspopulation in Deutschland sowie durch ein nachhaltiges Bestandsmanagement können die berechtigten Interessen der Bevölkerung, der Weidetierhalter und des Artenschutzes unter einen Hut gebracht werden.
Zum Antrag der CDU/CSU-
Fraktion
IP-Adressen rechtssicher speichern und Kinder vor sexuellem Missbrauch schützen
Der Europäische Gerichtshof hat am 20. September 2022 sein Urteil zum deutschen Gesetz über Mindestspeicherfristen für Telekommunikationsverkehrsdaten verkündet. Mit dem Urteil ist klar: Eine befristete Speicherung von IP-Adressen zur besseren Aufklärung und Verfolgung von sexuellem Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist zulässig. Die Bundesregierung hat nun keine Ausrede mehr. Jahrelang haben sich SPD, Grüne und FDP hinter dem ausstehenden Urteil versteckt. Dieses Versteckspiel muss nun ein Ende haben. Innenministerin Faeser und Justizminister Buschmann müssen jetzt ihren Streit beenden und umgehend für eine praxistaugliche und rechtssichere Regelung zur Speicherung von IP-Adressen sorgen. Um Kinderschänder aufzuspüren und Pädophilie-Ringe auffliegen zu lassen, sind IP-Adressen die wichtigsten – und oft die einzigen – digitalen Beweismittel. Ohne Speicherpflicht sind diese digitalen Beweise vielfach gelöscht und die IP-Adresse kann keiner konkreten Person mehr zugeordnet werden. In den vergangenen fünf Jahren war das bei mehr als 19.000 Hinweisen der Fall. Das ist ein unerträglicher Zustand. Kinderschutz muss endlich Vorrang vor Datenschutz haben.
Zum Antrag der Unionsfraktion
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